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Die Pflicht zur
barrierefreien Website
steht vor der Tür.

21.03.2025

Was das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz für deine Unternehmenswebsite bedeutet.

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Unternehmen, die bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten, müssen ihre Produkte und Online-Angebote barrierefrei gestalten. Doch welche Unternehmen sind tatsächlich betroffen? Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden? Und lohnt es sich, unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung, bereits jetzt aktiv zu werden?

Gerade in der Bau-, Fenster- und Fassadenbranche sind viele Unternehmen mit einem hybriden Geschäftsmodell zwischen B2B und B2C tätig. Um dir eine schnelle Einschätzung zu ermöglichen, haben wir am Ende dieses Beitrags typische Unternehmenskonstellationen aufgeführt, die dir als Orientierung dienen können.

Hinweis:

Wir sind keine Juristen – der folgende Text dient daher ausschließlich zu Informationszwecken. An einigen Stellen teilen wir unsere persönliche Einschätzung, die nicht zwangsläufig mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen muss. Da das Thema komplex sein kann, empfehlen wir bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragestellungen, qualifizierte Fachleute hinzuzuziehen. Am Ende des Beitrags geben wir zudem eine Empfehlung aus unserem Netzwerk weiter.

Was du in diesem Beitrag erfährst:

  • Wer muss das BFSG einhalten – und wer nicht?
  • Welche Bereiche deiner Website sind betroffen?
  • Warum verbessert Barrierefreiheit deine Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit?
  • Welche Maßnahmen du umsetzen musst – und wie du es einfach angehst.
  • Wie sich die Vorschriften in den nächsten Jahren entwickeln könnten.

Schnellcheck: Ist deine Website betroffen?

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbieten.
Das betrifft u. a.:

  • Webseiten mit digitalen Endverbraucherangeboten
  • Online-Shops
  • Dienstleistungsplattformen
  • Websites, die bestimmte Tools enthalten (z. B. Buchungstools, bestimmte Webformulare)
  • ggf. Banken, Telekommunikation & öffentliche Verkehrsmittel


Aber Achtung:
Es ist damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit eine erste Novellierung erfahren wird. Hierdurch könnten erweiterte Regeln gelten und weitere Marktteilnehmer verpflichtet werden. Das langfristige Ziel wird sein, ein barrierefreies Internet verpflichtend zu machen.

Wir erstellen Analysen und überwachen deine Website mit unserem Netzwerkpartner Eye-Able, um so den Status der Barrierefreiheit zu dokumentieren.

Besonders wichtig für Unternehmen aus der Fenster- und Fassadenbranche:

Auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen darunter. Dies können je nach Ausgestaltung sein:

  • Online-Terminbuchungen
  • Kontaktformulare
  • Konfiguratoren für Produkte
  • Digitale Check-out-Prozesse

Nicht betroffen sind:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz (oder Jahresbilanzsumme beläuft sich höchstens auf 2 Mio. €)
  • Reine B2B-Unternehmen (Achtung: B2B-Unternehmen müssen das BFSG nur dann umsetzen, wenn auf ihrer Website zusätzlich digitale Angebote für Endverbraucher bereitgestellt werden.)
  • Webseiten ohne Endkunden-Interaktion

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) – worum geht’s genau?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) um und soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote ohne Einschränkungen nutzen können. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Es gibt für einige Produkte und Dienstleitungen Übergangsfristen, die im § 38 BFSG nachzulesen sind.

Das bedeutet konkret: Unternehmen deren Websites, Apps und digitale Services dem BFSG unterfallen müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei sind. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist kein Randthema – es betrifft eine viel größere Zielgruppe, als viele annehmen. Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung (Quelle: Statistisches Bundesamt), die eine Website nicht ohne Hilfsmittel nutzen können. Dazu gehören:

  • 725 Menschen mit Sehbehinderungen (inklusive Blinde und stark Sehbehinderte)
  • 3,6 Millionen Menschen mit einer Rot-Grün-Schwäche
  • 13,3 Millionen Menschen mit Hörbehinderungen
  • 1,12 Millionen Menschen mit Tremor-Erkrankungen (z. B. durch Parkinson)
  • 140.000 Menschen mit Querschnittlähmung
  • Bis zu 1,2 Millionen Menschen mit Post-Polio-Syndrom

Das BFSG wurde eingeführt, um diesen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Und das betrifft mehr als nur große Unternehmen – es umfasst nahezu alle digitalen Angebote, die sich an Verbraucher richten.

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In unserem Whitepaper erfährst du, was das für dich bedeutet, welche Maßnahmen du jetzt ergreifen solltest und wie du Barrierefreiheit als Chance für mehr Kundenzufriedenheit und Marktvorteile nutzen kannst. Hol dir jetzt alle wichtigen Infos!

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Warum du Barrierefreiheit ernst nehmen solltest – auch ohne gesetzliche Verpflichtung.

Vielleicht denkst du: „Mein Unternehmen ist gar nicht betroffen – also kann ich das Thema ignorieren.“ Doch das wäre eventuell ein Fehler. Warum? Barrierefreiheit im digitalen Raum geht weit über gesetzliche Vorgaben hinaus. Sie ist ein echter Wettbewerbsvorteil, verbessert die Nutzererfahrung und hilft dir, neue Kunden und Talente zu gewinnen. Hier sind die fünf wichtigsten Gründe, warum du dich jetzt mit dem Thema beschäftigen solltest:

1. Eine riesige Zielgruppe wartet auf dich

Barrierefreiheit betrifft Millionen Menschen. In Deutschland gibt es rund acht Millionen Menschen mit Einschränkungen, die sie an der Nutzung nicht-barrierefreier Websites hindern. Dazu gehören Seh- und Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen und kognitive Beeinträchtigungen.

Diese Zielgruppe ist nicht nur groß, sondern auch kaufkräftig. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, erschließen neue Kundengruppen und steigern ihre Reichweite. Eine schlecht zugängliche Website bedeutet hingegen verlorene Umsatzpotenziale und frustrierte Nutzer, die zu barrierefreien Wettbewerbern abwandern.

2. Eine bessere Nutzererfahrung bringt messbare Erfolge

Barrierefreiheit verbessert die Bedienbarkeit für alle Nutzer. Klare Strukturen, lesbare Schriftgrößen und intuitive Navigation sorgen für eine angenehme User Experience.
Ein durchdachtes Design reduziert Absprünge, erleichtert den Zugang zu Informationen und steigert die Conversion-Rate. Nutzer, potenzielle Kunden und Bewerber finden schneller, wonach sie suchen und verweilen länger auf deiner Internetseite.

Auch mobile Nutzer profitieren: Eine barrierefreie Website ist oft gleichzeitig besser für Smartphones optimiert. Eine einfache Bedienung und klare Inhalte machen den Unterschied – und stärken deine Position im Markt.

3. Google belohnt barrierefreie Websites mit besseren Rankings

Suchmaschinen bewerten barrierefreie Websites als nutzerfreundlicher – und listen sie weiter oben in den Suchergebnissen. Das bedeutet mehr Sichtbarkeit und organischen Traffic, ohne zusätzliche SEO-Kosten.

Technische Faktoren wie Alternativtexte für Bilder, klare Strukturen und gut lesbare Inhalte helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Google. Eine längere Verweildauer und eine intuitive Navigation sorgen für bessere Rankings. Wer frühzeitig auf Barrierefreiheit setzt, verbessert seine Auffindbarkeit im Netz und steigert langfristig seine Online-Reichweite.

4. Barrierefreiheit zeigt soziale Verantwortung und stärkt dein Image

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein Zeichen von sozialer Verantwortung. Unternehmen, die digitale Inklusion ernst nehmen, werden als innovativ, kundenfreundlich und verantwortungsbewusst wahrgenommen.

Kunden, Partner und Mitarbeiter schätzen Unternehmen, die sich für Chancengleichheit einsetzen. Ein starkes Engagement für digitale Barrierefreiheit verbessert das Unternehmensimage und stärkt das Employer Branding.

5. Karriereseiten: Warum Inklusion bei der Personalgewinnung entscheidend ist

Viele Karriereseiten sind für Menschen mit Behinderung nicht nutzbar. Schlecht zugängliche Bewerbungsformulare und unlesbare Inhalte schrecken potenzielle Talente ab.

In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies ein entscheidender Wettbewerbsnachteil. Wer Barrierefreiheit in den Bewerbungsprozess integriert, spricht gezielt qualifizierte Fachkräfte an und signalisiert eine moderne, inklusive Unternehmenskultur.

Sind Karriereseiten von Unternehmen vom BFSG betroffen?

Derzeit ist unklar, ob auch Karriereseiten vom BFSG erfasst sind. Dies wird vom BFSG nicht ausdrücklich vorgegeben. Dennoch lässt sich annehmen, dass es sich bei einer Bewerbung um eine Anfrage im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages handelt und die Pflichten aus dem BFSG daher umgesetzt werden müssen. Ob dies von den Gerichten zukünftig so bewertet wird, bleibt abzuwarten.

Aber selbst, wenn dies nicht der Fall sein sollte, gilt: Das könnte sich ändern! Gleichstellungsgesetze und gesellschaftlicher Druck könnten in Zukunft dazu führen, dass Karriereseiten barrierefrei sein müssen. Unternehmen, die bereits jetzt darauf achten, positionieren sich als attraktive Arbeitgeber für eine breitere Zielgruppe.

Ausgabe einer konkreten Handlungsempfehlung mit Hinweisen auf die zu lösenden Probleme.

Was bedeutet „barrierefrei“ für deine Website und welche Anforderungen stellt das BFSG?

Zur Umsetzung der im BFSG geforderten Barrierefreiheit können Unternehmen sich an der europäischen Norm EN 301 549 sowie an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 orientieren. Die WCAG 2.1 sind ein weltweit anerkannter Standard für die barrierefreie Gestaltung von Websites. Insgesamt sind darin 78 Erfolgskriterien definiert, die in drei Konformitätsstufen unterteilt sind:

Stufe A (30 Kriterien) – Grundlegende Barrierefreiheit, ohne die einige Nutzer die Website nicht verwenden können.

Stufe AA (20 zusätzliche Kriterien, insgesamt 50) – Erweitert die Barrierefreiheit und ist für gesetzliche Vorschriften oft erforderlich.

Stufe AAA (28 zusätzliche Kriterien, insgesamt 78) – Höchste Barrierefreiheitsstufe, aber nicht für alle Websites praktikabel (zur Erfüllung des BFSG nicht erforderlich!).

Websites, Apps, Dokumente und digitale Plattformen sind zur Erfüllung des BFSG auf Stufe AA zu optimieren. Das bedeutet für deine Website, sie muss:

  • Wahrnehmbar sein (z. B. durch Alternativtexte für Bilder und Videos, gute Farbkontraste, skalierbare Inhalte)
  • Bedienbar sein (z. B. per Tastatursteuerung und ohne Inhalte, die Krampfanfälle auslösen können)
  • Verständlich sein (z. B. durch klare Sprache, intuitive Navigation)
  • Robust sein (z. B. mit korrektem HTML-Code für Screenreader)

Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen weitere Informationspflichten auf Ihren Websites erfüllen und eine Erklärung über die Barrierefreiheit ihrer Dienstleistungen (z.B. in ihren AGB) bereitstellen und sollten regelmäßige Barrierefreiheits-Checks sowie, sofern erforderlich, Schulungen für Mitarbeitende durchführen.

Wie wird die Umsetzung kontrolliert?

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird durch Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Die Prüfungen erfolgen stichprobenartig und unabhängig von bestimmten Betriebssystemen, Web-Browsern oder Hilfstechnologien.

Was wird überprüft?

  • Die gesamte Nutzererfahrung auf einer Website oder App, inklusive Navigation, Formulare, Dialogfelder und Fehlermeldungen.
  • Die technische Umsetzung in Bezug auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der Inhalte.
  • Die Interaktion mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader) sowie die Nutzbarkeit für Menschen mit Einschränkungen.

Welche Seiten und Elemente werden unter anderem geprüft?

  • Startseite, Login, Sitemap, Kontakt- und Hilfeseiten sowie rechtliche Informationen.
  • Seiten mit Dienstleistungen die von Website bereitgestellt wird oder Suchfunktionen.
  • Dokumente und externe Inhalte, die für die Nutzung der Website notwendig sind.
  • Zusätzlich werden zufällig ausgewählte Seiten geprüft, um eine realistische Einschätzung der Barrierefreiheit zu erhalten.

Bei Verstößen drohen Nachbesserungspflichten oder weitergehende Sanktionen wie Bußgelder bis zu 100.000,00 €.

Welche Maßnahmen solltest du jetzt ergreifen?

1. Ist dein Unternehmen betroffen?

Prüfe mit unseren Unternehmensbeispielen am Ende dieses Beitrags, ob dein Unternehmen vom BFSG betroffen ist. Kontaktiere bei Unsicherheit einen spezialisierten Juristen, zum Beispiel aus unserem Netzwerk (siehe am Ende unseres Beitrags).

2. Unterziehe deine Website einem Barrierefreiheits-Test

a) Für den Selbstcheck bieten wir dir diesen Blogbeitrag als Whitepaper inkl. einer Checkliste an, mit der du deine Website einem ersten Selbsttest unterziehen kannst. Mit dem nachfolgenden Formular übermittelst du uns deine Mailadresse und erhältst im Nachgang unser Whitepaper als PDF-Datei in dein Mailpostfach.

b) Unsere Experten analysieren visuell und mit speziellen Tools deine Website. Du erhältst von uns einen aussagekräftigen Statusbericht bezüglich Erfüllung der Barrierefreiheit deiner Internetseite.

3. Leite mit uns konkrete Maßnahmen ab

Wir besprechen auf Basis des Statusberichts, wo auf deiner Website gehandelt werden sollte und wie wir das gemeinsam realisieren können.

4. Plane die Umsetzung schrittweise

Nicht jede Maßnahme muss sofort umgesetzt werden – aber eine langfristige Strategie ist wichtig.

5. Schule dein Team

Entwickler, Designer und Marketing-Verantwortliche sollten wissen, wie sie Barrierefreiheit umsetzen können.

Unser Angebot:

Wir prüfen und analysieren die ersten 10 Seiten deiner Website hinsichtlich Barrierefreiheit und erstellen einen Ergebnisbericht (Beispielauswertung) mit einer ersten Handlungsempfehlung. Weiterhin erhältst du einen Bericht (Beispielbericht) mit einer umfangreichen Auswertung deiner Internetseite. Diese Dienstleistung stellen wir mit € 180,00 netto in Rechnung. Über das Auftragsformular sende uns bitte alle erforderlichen Angaben. Bitte rechne für die Prüfung und Auswertung mit ca. 6 Arbeitstagen.

Wenn du deine Website nicht selbst analysieren kannst, gib dieses Whitepaper einfach an deine Agentur oder die zuständigen Websitebeauftragten weiter – sie können damit die Analyse für dich übernehmen.

Zum Angebot

Ist Barrierefreiheit die Zukunft?

Die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit wird sich voraussichtlich schrittweise ausweiten. Kurzfristig (schätzungsweise bis 2027) könnten größere B2B-Dienstleistungen ohne Verbraucherfokus einbezogen werden. Mittelfristig (bis 2030) ist es wahrscheinlich, dass auch Kleinstunternehmen grundlegende Barrierefreiheitsstandards erfüllen müssen. Langfristig (nach 2030) könnte Barrierefreiheit zum allgemeinen Standard für alle Websites werden – ähnlich wie es heute mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Fall ist. Ziel ist das barrierefreie Internet.

Nutze also schon jetzt die Gelegenheit, um deine Unternehmenswebsite zukunftssicher zu machen! Wir unterstützen dich dabei.

Lass uns gemeinsam deine Website checken – kontaktiere uns per Mail
lohmann@bauen-friends.de oder vereinbare direkt einen Onlinetermin.

Zum Einordnen: Welche Unternehmens­konstellationen sind betroffen?

Folgende Beispiele helfen dir dabei, dein Unternehmen einzuschätzen:

Ansprechpartner & Partnernetzwerk

Barrierefreiheitscheck & Handlungsempfehlungen

LOHMANN AND FRIENDS
Herr Rainer Lohmann
lohmann@bauen-friends.de

Zur Beantwortung rechtlicher Fragestellungen

WGW WAGNER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Herr Fabian Klubert
fabian.klubert@wgw.law

Datenschutz und IT-Sicherheit

GDI – Gesellschaft für Datenschutz und Informationssicherheit mbH
Herr Richard Röder
datenschutz@gdi-mbh.eu

Weiterführende Links und Informationsquellen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit für die Begleitung der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes liegt bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.

Sie ist zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für die Behörden sowie nach Kapazität auch für Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Umfangreiche Informationen und FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz finden Sie auf folgender Homepage der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.

Die FAQ spiegeln den aktuellen Wissensstand der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wider und werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Weiterführende Links

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze

Erläuterung des BFSG durch Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik

Erläuterung des BFSG durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Der Beauftrage der Bundesregierung für Informationstechnik: Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)

WCAG 2.1 in deutscher Fassung

WCAG 2.2: Neue Version im Dezember 2024 veröffentlicht


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